Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. Nachlass- und Notfall-Regelungen

Nachlass- und Notfall-Regelungen

Sorgen Sie für Notfälle und Ihren tierischen Nachlass vor.

Wenn Sie allein wohnen, empfehlen wir dringend, einen Zettel in Ihrem Portemonnaie zu verwahren, auf dem steht, dass in Ihrem Haushalt eine oder mehrere Katzen wohnen und wo ein Schlüssel deponiert wurde.

Kaum etwas ist schlimmer als die Vorstellung, dass Sie z. B. mehrere Tage im Krankenhaus liegen und Ihre Tiere unversorgt bleiben, da
niemand davon weiß.

Laut einer Studie der Postbank haben über 80 % aller Deutschen kein Testament gemacht.

Nicht nur, dass damit Ihr letzter Wille oftmals nicht in Ihrem Sinn abgewickelt wird – nur mit einem schriftlichen Testament oder Vermächtnis können Sie dafür sorgen, dass nach Ihrem Tod Ihre Haustiere auch nach Ihren Vorgaben versorgt werden.

Machen Sie sich daher rechtzeitig über Ihren letzten Willen Gedanken.

Nur mit einem Testament kann Ihr letzter Wille auch nach Ihren Plänen umgesetzt werden.

Bei Fragen, wie Sie mit ihrem Nachlass etwas Gutes bewirken können, sprechen Sie bitte mit Ihrem/einem Steuerberater oder Notar.

Übrigens: Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.